Die Stadt Remagen wird zunehmend mit Reaktionen des Einzelhandels konfrontiert, die sich vor allem in Veränderungen der Sortimentsstrukturen durch Ausweitungen von innenstadt-oder nahversorgungsrelevanten Verkaufsflächenanteilen und durch Verlagerungen an verkehrsorientierte Standorte mit gleichzeitiger Flächenausweitung manifestieren. Aber auch eine in einigen Branchen nach wie vor ungebremste Neuansiedlungsexpansion (z.B. Lebensmitteldiscounter) erfordert die Schaffung aktueller Entscheidungsgrundlagen für die Stadt Remagen. Als Grundlage für die weitere Lenkung der Einzelhandelsentwicklung in Remagen benötigt die StadtRemagen eine Aktualisierung des entwicklungsgerechten Einzelhandelskonzepts. Unterschiedlichste Themenbereiche sollen in einem Zentrenkonzept zur Steuerung der Einzelhandels-entwicklung zusammengeführt werden.
 
Die Stadt Remagen benötigt letztlich ein fachlich fundiertes Instrumentarium, um bei der Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen im Stadtgebiet den praktischen Anforderungen zu genügen. Hier stehen insbesondere die steigenden Anforderungen der Rechtsprechung an Begründungen in den Bebauungsplänen zur Debatte. Sie braucht deshalb eine aktualisierte Einzelhandelskonzeption, die sowohl räumlich, als auch hinsichtlich der unterschiedlichen Versorgungsfunktionen und Angebotsformen des Einzelhandels differenzierte Aussagen zur vergangenen Entwicklung, zur aktuellen Situation und zu den künftigen Entwicklungsmöglichkeiten in allen räumlichen Versorgungseinheiten des Stadtgebietes trifft. Zudem macht das neue Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) eine fundierte Zentrenabgrenzung notwendig.